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Die Umweltzone in Berlin umfasst die Berliner Innenstadt innerhalb des S-Bahnringes ("Großer Hundekopf").
Für Fahrzeuge die noch keine Umweltplakette haben, oder leider keine aufgrund ihrer Schadstoffausstöße erhalten, werden folgende Umfahrungsmöglichkeiten der Umweltzone Berlin genannt:
- Der südliche Teil der Stadtautobahn, der innerhalb des S-Bahnringes liegt.
- Neun Straßen innerhalb des Rings
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Die Stadt Berlin bietet eine Onlineabfrage an, bei der Straßennamen und Hausnummern angegeben werden können um zu prüfen, ob sich diese in einer Umweltzone befinden.
Die Berliner Umweltzone umfasst eine Fläche von circa 88 Quadratkilometern, auf dem etwa 1 Millionen der 3,4 Millionen Berliner wohnen.
In Berlin gilt die Umweltzone seit 01.01.2008. Es galt jedoch auch in Berlin eine Schonfrist bis 31.01.2008. Wer ab 01.02.2008 noch ohne Umweltplakette fährt, riskiert ein Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg.
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Ausgenommen von der Umweltplakettenpflicht
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Mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen
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Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
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Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge
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Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung
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Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert), "H" (hilflos) oder "Bl" (blind) besitzen
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Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 StVO: Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei, Zolldienst, Rettungsdienst, Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und die durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind
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Fahrzeuge von Personen mit besonderer Schwerbehinderung, Schaustellerfahrzeuge, Fahrzeuge mit bestimmten Sonderkennzeichen,
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Militärische Fahrzeuge, und Zivilfahrzeuge, die im Auftrag des Militärs genutzt werden
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Oldtimer mit H-Kennzeichen oder "07-Kennzeichen" und ausländische Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind.
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Sonderfahrzeuge können für die Dauer von fünf Jahren ab Inkrafttreten der Umweltzone von Verkehrsverboten ausgenommen werden.
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