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Die Umweltzone in Berlin



ROT - STUFE 1 ab 01.01.2008

Erlaubt: Grün, Gelb und Rot
Verboten: Alle ohne Umweltplakette   
 

GELB - STUFE 2 ab 01.01.2010

Erlaubt: Grün und Gelb
Verboten: Rot
 

GRÜN - STUFE 3 ab 01.01.2010

Erlaubt: Nur Grün
Verboten: Gelb und Rot  


Wo befindet sich die Umweltzone Berlin

Die Umweltzone in Berlin umfasst die Berliner Innenstadt innerhalb des S-Bahnringes ("Großer Hundekopf").

Für Fahrzeuge die noch keine Umweltplakette haben, oder leider keine aufgrund ihrer Schadstoffausstöße erhalten, werden folgende Umfahrungsmöglichkeiten der Umweltzone Berlin genannt:

- Der südliche Teil der Stadtautobahn, der innerhalb des S-Bahnringes liegt.
- Neun Straßen innerhalb des Rings

Die Stadt Berlin bietet eine Onlineabfrage an, bei der Straßennamen und Hausnummern angegeben werden können um zu prüfen, ob sich diese in einer Umweltzone befinden.

Die Berliner Umweltzone umfasst eine Fläche von circa 88 Quadratkilometern, auf dem etwa 1 Millionen der 3,4 Millionen Berliner wohnen.

In Berlin gilt die Umweltzone seit 01.01.2008. Es galt jedoch auch in Berlin eine Schonfrist bis 31.01.2008. Wer ab 01.02.2008 noch ohne Umweltplakette fährt, riskiert ein Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in Flensburg.

Ausgenommen von der Umweltplakettenpflicht

Mobile Maschinen und Geräte, Arbeitsmaschinen

Land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen

Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge

Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung

Kraftfahrzeuge, mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die einen Schwerbehindertenausweis mit den Merkzeichen "aG" (außergewöhnlich gehbehindert), "H" (hilflos) oder "Bl" (blind) besitzen

Fahrzeuge mit Sonderrechten nach § 35 StVO: Bundeswehr, Bundespolizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz, Polizei, Zolldienst, Rettungsdienst, Messfahrzeuge der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post, Fahrzeuge, die dem Bau, der Unterhaltung oder der Reinigung der Straßen und Anlagen im Straßenraum oder der Müllabfuhr dienen und die durch weiß-rot-weiße Warneinrichtungen gekennzeichnet sind

Fahrzeuge von Personen mit besonderer Schwerbehinderung, Schaustellerfahrzeuge, Fahrzeuge mit bestimmten Sonderkennzeichen,

Militärische Fahrzeuge, und Zivilfahrzeuge, die im Auftrag des Militärs genutzt werden

Oldtimer mit H-Kennzeichen oder "07-Kennzeichen" und ausländische Fahrzeuge, die älter als 30 Jahre sind.

Sonderfahrzeuge können für die Dauer von fünf Jahren ab Inkrafttreten der Umweltzone von Verkehrsverboten ausgenommen werden.